CBAM-Blog

CBAM für Wasserstoffimporte: Leitfaden & Vorschriften

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) hat direkte Auswirkungen auf die Importregeln für Wasserstoff in die EU. Unternehmen müssen CO2-Emissionen ihrer Lieferkette genau dokumentieren und melden. Dieser Leitfaden erklärt, wie Sie CBAM-konform Wasserstoff importieren.

Geprüft: 2026-07-22Redaktionell verantwortlich: Radom UG (haftungsbeschränkt)

So setzen Sie das Thema praktisch auf

01

Scope klären

Betroffene HS-Codes, Lieferanten und Warenflüsse zuerst sauber zusammenführen.

02

Daten reviewen

Mengen, Lieferantenangaben und Emissionswerte vor der Abgabe fachlich prüfen.

03

Arbeitspaket ausgeben

Aus geprüften Daten entsteht ein belastbares jährliches Arbeitspaket für den Registry-Workflow.

Einordnung

Operative Einordnung

Im definitiven CBAM-System sollten Importdaten laufend gepflegt und unterjährig abgestimmt werden; die gesetzliche CBAM-Erklärung bezieht sich auf das vorangegangene Kalenderjahr. Halten Sie Scope-Entscheidungen, Quelldaten, Lieferantennachweise, Emissionsprüfungen und Freigaben in einer nachvollziehbaren Historie zusammen. CBAM-OK erstellt ein strukturiertes jährliches Arbeitspaket für die Eingabe in das CBAM-Register oder die Prüfung durch einen Berater. Die Anwendung reicht keine Erklärung automatisch ein und kennzeichnet derzeit keine XML-Datei als einreichungsfertig.

Häufige Fragen

Welche HS-Codes gelten für Wasserstoffimporte?
Wasserstoff wird unter dem HS-Code 2804.10.00 klassifiziert. Dieser Code ist notwendig für die CBAM-Dokumentation.
Wie berechne ich die CO2-Emissionen meines importierten Wasserstoffs?
Die Berechnung basiert auf den spezifischen Produktionsmethoden. Beispielsweise erzeugt Wasserstoff aus Dampfreformierung (grauer Wasserstoff) höhere Emissionen als Wasserstoff aus Elektrolyse mit erneuerbarer Energie (grüner Wasserstoff).
Wie funktioniert die Anmeldung im CBAM-Portal?
Sie müssen sich als Importeur registrieren, den CO2-Gehalt Ihres Wasserstoffs angeben und die entsprechenden CBAM-Zertifikate erwerben. Das Portal bietet eine jährliche Übersicht über Ihre Abgaben.
Welche Fristen müssen für CBAM eingehalten werden?
Die definitive Erklärung für das vorangegangene Kalenderjahr ist nach der aktuell konsolidierten Verordnung bis zum 30. September einzureichen, erstmals 2027 für das Jahr 2026. Prüfen Sie vor der Einreichung stets die aktuellen amtlichen Vorgaben.
Gibt es Ausnahmen für Wasserstoffimporte unter CBAM?
Ja, Wasserstoff aus Ländern mit gleichwertigen CO2-Bepreisungsmaßnahmen kann von CBAM ausgenommen sein. Dies erfordert jedoch eine detaillierte Dokumentation und Nachweisführung.

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