CBAM-Blog

Emissionsdaten für CBAM plausibilisieren

Die Plausibilisierung von Emissionsdaten ist ein zentraler Schritt für die Einhaltung des EU CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism). Fehlerhafte oder unzureichend geprüfte Daten können zu Verzögerungen oder rechtlichen Risiken führen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Daten effektiv validieren und compliant bleiben.

Geprüft: 2026-07-22Redaktionell verantwortlich: Radom UG (haftungsbeschränkt)

So setzen Sie das Thema praktisch auf

01

Scope klären

Betroffene HS-Codes, Lieferanten und Warenflüsse zuerst sauber zusammenführen.

02

Daten reviewen

Mengen, Lieferantenangaben und Emissionswerte vor der Abgabe fachlich prüfen.

03

Arbeitspaket ausgeben

Aus geprüften Daten entsteht ein belastbares jährliches Arbeitspaket für den Registry-Workflow.

Einordnung

Operative Einordnung

Im definitiven CBAM-System sollten Importdaten laufend gepflegt und unterjährig abgestimmt werden; die gesetzliche CBAM-Erklärung bezieht sich auf das vorangegangene Kalenderjahr. Halten Sie Scope-Entscheidungen, Quelldaten, Lieferantennachweise, Emissionsprüfungen und Freigaben in einer nachvollziehbaren Historie zusammen. CBAM-OK erstellt ein strukturiertes jährliches Arbeitspaket für die Eingabe in das CBAM-Register oder die Prüfung durch einen Berater. Die Anwendung reicht keine Erklärung automatisch ein und kennzeichnet derzeit keine XML-Datei als einreichungsfertig.

Häufige Fragen

Welche Daten müssen für CBAM plausibilisiert werden?
Sie müssen direkte und indirekte Emissionen der importierten Produkte prüfen. Dazu gehören Scope-1-Emissionen aus der Produktion und Scope-2-Emissionen aus dem Energieverbrauch, wie in der EU-Verordnung 2023/956 definiert.
Welche Tools helfen bei der Verifizierung?
Gängige Tools umfassen GaBi, SimaPro und ecoinvent-Datenbanken. Diese ermöglichen die Berechnung und Validierung von Emissionswerten anhand transparenter Datenstandards.
Wie prüfe ich die Übereinstimmung mit HS-Codes?
Vergleichen Sie die Produktionsprozesse und Emissionsdaten mit den spezifischen Anforderungen der HS-Codes in der CBAM-Verordnung. Die EU stellt eine Liste der betroffenen HS-Codes bereit, die regelmäßig aktualisiert wird.
Wie wird die Datenqualität sichergestellt?
Nutzen Sie standardisierte Messmethoden und validierte Datenquellen. Dokumentieren Sie alle Berechnungsschritte und führen Sie interne Audits durch, bevor Sie die Daten zur Verifizierung einreichen.
Wer darf die Emissionsdaten verifizieren?
Nur akkreditierte Verifizierungsstellen, die von der EU anerkannt sind, dürfen Ihre Emissionsdaten offiziell prüfen. Eine Liste dieser Stellen finden Sie auf den Webseiten der EU-Kommission.

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