CBAM-Blog
CBAM Anhang I Checkliste für Importeure
Die CBAM Anhang I Checkliste hilft Ihnen, betroffene Waren und Emissionsdaten korrekt zu identifizieren. Sie reduziert das Risiko von Verzögerungen und Strafen im EU-Importprozess. Nutzen Sie diese Checkliste, um Ihre Compliance zu gewährleisten.
So setzen Sie das Thema praktisch auf
Scope klären
Betroffene HS-Codes, Lieferanten und Warenflüsse zuerst sauber zusammenführen.
Daten reviewen
Mengen, Lieferantenangaben und Emissionswerte vor der Abgabe fachlich prüfen.
Deklaration ausgeben
Aus geprüften Daten entsteht ein belastbarer Exportpfad für XML und Meldelogik.
Einordnung
Operative Einordnung
Der CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) erfordert von Importeuren, Waren gemäß Anhang I der Verordnung zu prüfen. Dieser Anhang listet spezifische Warengruppen (z. B. Eisen, Stahl, Aluminium) mit HS-Codes auf, die den CBAM-Meldungen unterliegen. Zusätzlich ist die Bereitstellung von CO2-Emissionsnachweisen für die Herstellung der importierten Waren erforderlich. Die Checkliste unterstützt Sie dabei, Datenanforderungen wie Produktionsstandorte, direkte und indirekte Emissionen sowie Zertifikate der Herkunftsländer zu erfassen.