CBAM-Ratgeber

CBAM für Wasserstoffimporte: Leitfaden & Vorschriften

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) hat direkte Auswirkungen auf die Importregeln für Wasserstoff in die EU. Unternehmen müssen CO2-Emissionen ihrer Lieferkette genau dokumentieren und melden. Dieser Leitfaden erklärt, wie Sie CBAM-konform Wasserstoff importieren.

So setzen Sie das Thema praktisch auf

1

Scope klaeren

Betroffene HS-Codes, Lieferanten und Warenfluesse muessen zuerst sauber zusammengefuehrt werden.

2

Daten reviewen

Mengen, Lieferantenangaben und Emissionswerte brauchen einen kurzen fachlichen Review vor der Abgabe.

3

Deklaration ausgeben

Erst aus geprueften Daten entsteht ein belastbarer Exportpfad fuer XML und Meldelogik.

Operative Einordnung

Wasserstoff fällt unter CBAM, wenn er als Produkt mit hohem CO2-Fußabdruck klassifiziert wird. Der relevante HS-Code für Wasserstoffimporte ist 2804.10.00. Importeur:innen müssen den CO2-Äquivalent-Gehalt (in Tonnen CO2e) pro Tonne Wasserstoff nachweisen, basierend auf der Produktionsmethode (z. B. Dampfreformierung oder Elektrolyse). Die Anmeldung erfolgt über das CBAM-Portal, und Emissionsberichte sind jährlich bis zum 31. Mai einzureichen.

Haeufige Fragen

Welche HS-Codes gelten für Wasserstoffimporte?
Wasserstoff wird unter dem HS-Code 2804.10.00 klassifiziert. Dieser Code ist notwendig für die CBAM-Dokumentation.
Wie berechne ich die CO2-Emissionen meines importierten Wasserstoffs?
Die Berechnung basiert auf den spezifischen Produktionsmethoden. Beispielsweise erzeugt Wasserstoff aus Dampfreformierung (grauer Wasserstoff) höhere Emissionen als Wasserstoff aus Elektrolyse mit erneuerbarer Energie (grüner Wasserstoff).
Wie funktioniert die Anmeldung im CBAM-Portal?
Sie müssen sich als Importeur registrieren, den CO2-Gehalt Ihres Wasserstoffs angeben und die entsprechenden CBAM-Zertifikate erwerben. Das Portal bietet eine jährliche Übersicht über Ihre Abgaben.
Welche Fristen müssen für CBAM eingehalten werden?
Emissionen für das Vorjahr müssen bis zum 31. Mai des Folgejahres gemeldet werden. CBAM-Zertifikate müssen quartalsweise erworben werden.
Gibt es Ausnahmen für Wasserstoffimporte unter CBAM?
Ja, Wasserstoff aus Ländern mit gleichwertigen CO2-Bepreisungsmaßnahmen kann von CBAM ausgenommen sein. Dies erfordert jedoch eine detaillierte Dokumentation und Nachweisführung.