CBAM-Blog
CBAM für Wasserstoffimporte: Leitfaden & Vorschriften
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) hat direkte Auswirkungen auf die Importregeln für Wasserstoff in die EU. Unternehmen müssen CO2-Emissionen ihrer Lieferkette genau dokumentieren und melden. Dieser Leitfaden erklärt, wie Sie CBAM-konform Wasserstoff importieren.
So setzen Sie das Thema praktisch auf
Scope klären
Betroffene HS-Codes, Lieferanten und Warenflüsse zuerst sauber zusammenführen.
Daten reviewen
Mengen, Lieferantenangaben und Emissionswerte vor der Abgabe fachlich prüfen.
Deklaration ausgeben
Aus geprüften Daten entsteht ein belastbarer Exportpfad für XML und Meldelogik.
Einordnung
Operative Einordnung
Wasserstoff fällt unter CBAM, wenn er als Produkt mit hohem CO2-Fußabdruck klassifiziert wird. Der relevante HS-Code für Wasserstoffimporte ist 2804.10.00. Importeur:innen müssen den CO2-Äquivalent-Gehalt (in Tonnen CO2e) pro Tonne Wasserstoff nachweisen, basierend auf der Produktionsmethode (z. B. Dampfreformierung oder Elektrolyse). Die Anmeldung erfolgt über das CBAM-Portal, und Emissionsberichte sind jährlich bis zum 31. Mai einzureichen.