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CBAM-Anhang-I-Checkliste für Importeure

Beginnen Sie die CBAM-Prüfung mit der exakten Warentarifierung und der aktuellen Fassung von Anhang I. Ergänzen Sie danach Ursprung, Menge, Lieferant und Emissionsdaten.

Geprüft: 2026-07-22Redaktionell verantwortlich: Radom UG (haftungsbeschränkt)

So setzen Sie das Thema praktisch auf

01

Scope klären

Betroffene HS-Codes, Lieferanten und Warenflüsse zuerst sauber zusammenführen.

02

Daten reviewen

Mengen, Lieferantenangaben und Emissionswerte vor der Abgabe fachlich prüfen.

03

Arbeitspaket ausgeben

Aus geprüften Daten entsteht ein belastbares jährliches Arbeitspaket für den Registry-Workflow.

Einordnung

Operative Einordnung

Im definitiven CBAM-System sollten Importdaten laufend gepflegt und unterjährig abgestimmt werden; die gesetzliche CBAM-Erklärung bezieht sich auf das vorangegangene Kalenderjahr. Halten Sie Scope-Entscheidungen, Quelldaten, Lieferantennachweise, Emissionsprüfungen und Freigaben in einer nachvollziehbaren Historie zusammen. CBAM-OK erstellt ein strukturiertes jährliches Arbeitspaket für die Eingabe in das CBAM-Register oder die Prüfung durch einen Berater. Die Anwendung reicht keine Erklärung automatisch ein und kennzeichnet derzeit keine XML-Datei als einreichungsfertig.

Häufige Fragen

Welche Angaben gehören in die Checkliste?
Mindestens Warenbeschreibung, CN-Code, Ursprung, Menge, Lieferant, Scope-Entscheidung, Emissionsquelle und Nachweisstatus.
Reicht eine Prüfung pro Produktname?
Nein. Maßgeblich sind die konkrete Ware, ihre Tarifierung und die aktuelle Rechtslage; ähnliche Namen können unterschiedliche Codes haben.
Wie oft sollte der Scope geprüft werden?
Bei neuen Waren oder Lieferketten, bei geänderten Codes und nach rechtlichen Aktualisierungen sollten Sie die Entscheidung erneut prüfen.

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